
Öffentliche Planauflage / Teilstrassenplan Brandweg/Guetstrasse, Kobelwald
Der Gemeinderat Oberriet hat in Anwendung von Art. 39 ff. des kantonalen Strassengesetzes (sGS 732.1; abgekürzt StrG) erlassen:
– Teilstrassenplan Brandweg/Guetstrasse, Kobelwald
Das Projekt sieht vor, den Brandweg in gleicher Flucht zu verlängern und anschliessend rechtwinklig an die Guetstrasse anzuschliessen. Zudem soll die Guetstrasse südlich und nördlich der neuen Wegverbindung auf einer Länge von rund 70 m auf eine Breite von 4.0 m bzw. 3.5 m aufgeweitet werden.
Die Linienführung der Ausbauten ist während der Auflagefrist im Gelände markiert.
Der Teilstrassenplan und alle Projekt- und Planunterlagen sowie der Beschluss des Gemeinderates liegen während 30 Tagen, das heisst vom Montag, 10. Februar 2025 bis Dienstag, 11. März 2025, im Rathaus Oberriet, Hochbauamt, 2. Stock, Büro Nr. 23, zur Einsichtnahme öffentlich auf.
Gegen den oben erwähnten Teilstrassenplan sowie den Beschluss des Gemeinderates kann innert der Auflagefrist schriftlich und begründet Einsprache beim Gemeinderat Oberriet erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut. Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhaltes, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.