Abschluss des Mitwirkungsverfahrens zur Deponie Rehag, Typ B, Oberriet
An der Sitzung vom 9. Dezember 2024 nahm der Gemeinderat Kenntnis vom Abschluss des Mitwirkungsverfahrens zur geplanten Deponie Rehag. Die Bevölkerung hat das öffentliche Mitwirkungsverfahren rege benutzt. Gesamthaft sind 38 Stellungnahmen eingegangen. Davon sind fünf Eingaben, welche von Einwohnern aus der Nachbargemeinde Rüthi, inklusive Stellungnahme des Gemeinderates Rüthi, verfasst wurden. Der Gemeinderat dankt für die konstruktive Mitwirkung. Als nächster Verfahrensschritt steht die Erarbeitung des Mitwirkungsberichts an. Geplant ist, dass dieser bis Ende des 1. Quartals 2025 vorliegt. Im Mitwirkungsbericht werden die eingegangenen Beiträge und Anträge analysiert und eine Beurteilung vorgenommen. Alle Personen und Institutionen, welche eine Mitwirkungseingabe vorgenommen haben, werden persönlich über
Individuelle Prämienverbilligung 2025
Prämienverbilligung 2025 Versicherte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen haben Anrecht auf individuelle Prämienverbilligungen (IPV). Die zu erfüllenden Bedingungen und die Höhe der Vergünstigung sind im kantonalen Recht geregelt. Massgebend für eine Verbilligung sind die persönlichen wirtschaftlichen Verhältnisse. Anmeldung / Fristen Zum Bezug von IPV sind Personen berechtigt, die am 1. Januar 2025 ihren Wohnsitz oder ihren Aufenthaltsort im Kanton St. Gallen hatten. Für eine Berechnung sind die persönlichen und familiären Verhältnisse am 1. Januar 2025 massgebend. Eine Selbstberechnung ist auf www.svasg.ch/ipv möglich. Das Formular kann ab Anfang 2025 online ausgefüllt und abgeschickt werden. Bitte beachten Sie unbedingt die Einreichfrist per 31. März 2025. Später eingehende Anmeldungen können nicht
Frohe Festtage und alles Gute fürs 2025!
Mit diesen Wünschen ist ein grosser Dank an all jene verbunden, die sich im zu Ende gehenden Jahr wiederum für das Gemeinwohl einsetzten. Sei es als freiwillige Helfer in Vereinen, gemeinnützigen Organisationen, im Dienste an Mitmenschen oder zugunsten der Allgemeinheit. Wir sind dankbar, auch im kommenden Jahr wieder auf Sie zählen zu dürfen und wünschen Ihnen ein gutes neues Jahr. Öffnungszeiten über die Festtage Während den kommenden Festtagen sind die Büros der Gemeindeverwaltung jeweils am Montag, 23 und 30. Dezember 2024 sowie am Freitag, 3. Januar 2025 geöffnet. Ab dem 6. Januar 2025 gelten wieder die gewohnten Öffnungszeiten. Die Mitarbeitenden der Gemeinde Oberriet
Öffnungszeiten Weihnachten und Neujahr
Die Büros der Gemeindeverwaltung und des Werkhofs Oberriet bleiben infolge Weihnachten und Neujahr wie folgt den ganzen Tag geschlossen: 24. bis 27. Dezember 2024 31. Dezember 2024 bis 2. Januar 2025 In dringenden Fällen erreichen Sie die Pikettdienste unter folgenden Telefonnummern: Bestattungsamt: 071 761 03 03 (Herrsche Bestattungen GmbH) Wasserversorgung: 071 763 63 94 Werkhof: 071 763 63 93 ARA: 071 763 63 90 Stromversorgung (EVO): 071 763 75 40 Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis!
Wahl des Nachführungsgeometers für die amtliche Vermessung
Aufgrund der im Jahr 2019 revidierten Verordnung über die amtliche Vermessung (VermV, sGS 760.12) ist die Gemeinde verpflichtet, den bestehenden Nachführungsvertrag zu erneuern. Gemäss Art. 8 Abs. 1 lit. c VermV beauftragt die politische Gemeinde ein privates Geometerbüro mit der Ausführung der Nachführungsarbeiten der amtlichen Vermessung. Der Gemeinderat Oberriet hat auf der Grundlage von Art. 46 Abs. 2 VAV (SR 211.432.2) als Nachführungsgeometer für die laufende Nachführung der amtlichen Vermessung die FKL & Partner AG Grabs unter der Leitung von Andreas Morf gewählt. Als Stellvertreter wurde Matthias Kreis, Kreis AG Sargans, bestimmt. Gegen diese Wahl kann innert 14 Tagen seit der Publikation schriftlich